Eine wichtige Quelle: EU Verordnungen
Jetzt habe ich aber einen wirklich guten Tipp bekommen. Brüssel scheint eine wichtige Quelle nicht nur langer Worte, sondern auch entsprechender Schachtelsätze zu sein. In der EU-Gesetzgebung jedenfalls stehen jede Menge tolle Verordnungen und Richtlinien, ergänzt um Sätze wie diesen:
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat,
– gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags,
auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde
(C6-0349/2008),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische
Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des
Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen
Beschlussfassungsverfahren“,
– gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. Juli 2009,
– in Kenntnis der vom Vertreters des Rates mit Schreiben vom 15.
Juni 2011 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments
gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union zu billigen,
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und
Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Rechtsausschusses und des
Ausschusses für Wirtschaft und Währung,
2. billigt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung;
3. nimmt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung
des ungarischen Vorsitzes und der künftigen polnischen, dänischen und
zyprischen Vorsitze des Rates zur Kenntnis;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem
Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
Weiter unten in der EU-Verbraucherrecherichtlinie folgen dann Blüten wie Fernkommunikationsmittel, Dienstleistungserbringungssystem, Verbraucherschutzmaßnahmen, Verbraucherschutzniveau, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Teilzeitnutzungsverträge, Missbräuchlichkeitsprüfung, Modell-Widerrufsformular und so weiter.