Eine wichtige Quelle: EU Verordnungen

Jetzt habe ich aber einen wirklich guten Tipp bekommen. Brüssel scheint eine wichtige Quelle nicht nur langer Worte, sondern auch entsprechender Schachtelsätze zu sein. In der EU-Gesetzgebung jedenfalls stehen jede Menge tolle Verordnungen und Richtlinien, ergänzt um Sätze wie diesen:

Das Europäische Parlament,
–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat,
–  gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6-0349/2008),
–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Auswirkungen des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon auf die laufenden interinstitutionellen Beschlussfassungsverfahren“,
–  gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
–  in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. Juli 2009,
–  in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 22. April 2009,
–  in Kenntnis der vom Vertreters des Rates mit Schreiben vom 15. Juni 2011 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,
–  gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Stellungnahmen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft und Währung,
1.  legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;
2.  billigt die dieser Entschließung beigefügte Erklärung;
3.  nimmt die dieser Entschließung beigefügte gemeinsame Erklärung des ungarischen Vorsitzes und der künftigen polnischen, dänischen und zyprischen Vorsitze des Rates zur Kenntnis;
4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

Weiter unten in der EU-Verbraucherrecherichtlinie folgen dann Blüten wie Fernkommunikationsmittel, Dienstleistungserbringungssystem, Verbraucherschutzmaßnahmen, Verbraucherschutzniveau, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Teilzeitnutzungsverträge, Missbräuchlichkeitsprüfung, Modell-Widerrufsformular und so weiter.

Keine Sorge, ich werde hier nicht weiter die EU-Verordnung kopieren. Das wäre schlicht unsportlich. Aber neben einer Suche nach Thema oder Datum sollte unbedingt auch eine Suche nach Länge des Wortes eingeführt werden.

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